Entscheidung
Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung; Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei nachträglicher objektiver Klagehäufung.
BGH (II ZR 48/99)Datum: 15.01.2001
Fundstelle: BB 2001, 437; DB 2001, 586; DStR 2001, 714; JuS 2001, 709; NJW 2001, 1210; NZG 2001, 318; ZIP 2001, 515; ZfIR 2001, 857
Auszug:
Die Klägerin nimmt die Beklagte - zum Teil im Wege der actio pro socio - auf Zahlung von insgesamt 23.632.229,86 DM an die S. GmbH & Co. E. KG (im folgenden: S.) in Anspruch. Die Parteien sind aufgrund [...]
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