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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 11.01.2000

11 WF 3839/99

Normen:
ZPO § 114

Fundstellen:
JurBüro 2000, 313
MDR 2000, 657
OLGR-Nürnberg 2000, 148

Die zulässige Beschwerde (§ 127 Abs. 2 S. 2 ZPO ) ist begründet. Der Antragsgegnerin ist für das Verfahren elterliche Sorge Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, da sie bedürftig ist und ihre Rechtsverteidigung zum [...]
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