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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 29.06.2000

8 U 1279/00

Normen:
StGB § 142
AKB §§ 7 I Abs. 2 S. 3 7 V Abs. 4
VVG § 6 Abs. 3

Fundstellen:
MDR 2001, 91
OLGR-Nürnberg 2000, 316

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. (Im Berufungsverfahren hat keine Beweisaufnahme stattgefunden). I. Die Berufung des Klägers ist zulässig, §§ 511 ff. ZPO . II. In der Sache [...]
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