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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 27.07.2000

8 U 1411/00

Normen:
AKB §§ 2 b Abs. 1 e 2 b 2 Abs. 2 S. 1 7 I Abs. 2 VVG § 6 Abs. 1, 2

Fundstellen:
MDR 2000, 1244
NJW-RR 2001, 97
OLGR-Nürnberg 2001, 1
VersR 2001, 231

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. (Im Berufungsverfahren hat keine Beweisaufnahme stattgefunden). I. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, §§ 511 ff. ZPO . II. In der Sache [...]
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