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OLG Hamm - Entscheidung vom 23.05.2000

28 U 213/99

Normen:
ZPO § 534 Abs. 1 § 91 § 708 Nr. 10
BGB § 459 § 462 § 467 § 463 § 476 § 459 Abs. 2 § 463 S. 2 § 242 § 281

Fundstellen:
MDR 2001, 87
OLGReport-Hamm 2000, 319

I. Die zulässige Berufung hatte keinen Erfolg. Die Klage ist unbegründet. 1. Der Kläger hat nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages gemäß §§ 459 , 462 , 467 , 463 BGB . [...]
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