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OLG Hamm - Entscheidung vom 16.10.2000

23 W 290/99

Normen:
BRAGO § 1
RVG § 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)

Die zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin hat keinen Erfolg. Die Festsetzung der von den Beklagten zu 1)-3) als Gesamtschuldnern der Klägerin zu erstattenden Kosten läßt keinen Fehler zum Nachteil der letzteren [...]
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