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OLG Hamm - Entscheidung vom 07.11.2000

2 s Sbd. 6 - 198/00

Normen:
BRAGO § 99 Abs. 1
RVG § 51 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)

Ergänzend weist der Senat auf folgendes hin: Durch die Bewilligung einer Pauschvergütung nach § 99 BRAGO soll dem Pflichtverteidiger ein Ausgleich für besonders schwierige und umfangreiche Strafsachen gewährt werden. [...]
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