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OLG Hamm - Entscheidung vom 03.11.2000

20 U 187/99

Normen:
VVG § 49
VHB 84 § 5 Nr. 1 a, 84 § 18

Fundstellen:
NJW-RR 2001, 603

Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Hausratversicherung - vereinbart sind die VHB 84 - auf Zahlung einer Einbruchdiebstahlsentschädigung in Höhe von 45.651,00 DM in Anspruch. Sie behauptet, unbekannte Täter seien [...]
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