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OLG Hamm - Entscheidung vom 16.11.2000

23 W 520/00

Normen:
BGB § 242
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
BRAO § 43
VV-RVG Vorbemerkung 3 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)

Fundstellen:
JurBüro 2001, 638
OLGReport-Hamm 2001, 148

Die Erinnerung des Beklagten vom 25. September 2000 ist als sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RpflG § 104 Abs. 3 ZPO ) zulässig, aber unbegründet. Dem Beklagtenvertreter steht für die Erörterung und Verhandlung im [...]
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