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Entscheidung

Abgabenrecht; kommunales Steuerrecht; HundesteuerHundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer Steuersatz für Kampfhunde; Fehlen einer Übergangsregelung; Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung; Vertrauensschutz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; abstrakte Beschreibung des Kampfhundbegriffs; unwiderlegliche Vermutung für die Kampfhundeigenschaft bestimmter Hunde; sachliche Unterscheidung zu anderen gefährlichen Hunden

BVerwG (11 C 8.99)

Datum: 19.01.2000

Fundstelle: BVerwGE 110, 265; DVBl 2000, 918; DÖV 2000, 554; JZ 2000, 946; JuS 2001, 92; NJW 2000, 3224; NVwZ 2000, 929

Auszug:
I. Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einer Hundesteuer mit einem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde. Er hält seit April 1994 einen Bullterrier. Im November 1994 beschloß der Stadtrat der Beklagten [...]