Entscheidung
Unterlassungsanspruch wegen Meinungsäußerung
BGH (VI ZR 276/99)Datum: 30.05.2000
Fundstelle: DVBl 2000, 1633; MDR 2000, 1316; NJW 2000, 3421; VersR 2000, 1162; WM 2000, 2393
Auszug:
Die - nur im ersten Rechtszug beteiligte - Klägerin zu 1), die Stadt N., war bis Ende 1997 Trägerin des Klinikums N. in N. und vermietete seit Anfang 1993 Praxisräume auf dem Klinikgelände an den Frauenarzt Dr. F., [...]
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