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BGH - Entscheidung vom 06.04.2000

1 StR 502/99

Normen:
GKG § 8 Abs. 1

Das Landgericht Mannheim hat den Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt und ausgesprochen, er habe die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gegen diese Kostenentscheidung [...]
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