Entscheidung
Grober Undank durch Nichterfüllung einer bestehenden Zahlungspflicht
BGH (X ZR 89/98)Datum: 11.07.2000
Fundstelle: BGHZ 145, 35; JuS 2001, 81; MDR 2000, 1423; NJW 2000, 3201; WM 2000, 2250; ZEV 2000, 407; ZIP 2000, 1621
Auszug:
Der Kläger ist der Vater der Beklagten. Ihm gehörten verschiedene Grundstücke. Räumlichkeiten der aufstehenden Gebäude waren vermietet. Auf einem der Grundstücke unterhält der Kläger einen Saunabetrieb. Mit [...]
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