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BGH - Entscheidung vom 27.04.2000

I ZR 236/97

Normen:
Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates (vom 21.12.1988) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (EWG-Markenrechtsrichtlinie) Art. 4 Abs. 4 lit. a und Art. 5 Abs. 2
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2, 3, § 14 Abs. 2 Nr. 2, 3

Fundstellen:
GRUR 2000, 875
GRURInt 2000, 1017
MDR 2001, 48
wrp 2000, 1142

I. Die Klägerin zu 2 ist Inhaberin der nachfolgend wiedergegebenen, am 28. Januar 1982 international - mit Schutzausdehnung auch für Deutschland - registrierten Marke Nr. 466 965: Die Marke ist u.a. für Waren der [...]
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