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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 14.10.1999

10 W 107/99

Normen:
GKG § 16
ZPO § 8

Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2000, 132

Die zulässige Beschwerde der Beklagten ist sachlich nicht gerechtfertigt. Das Landgericht hat den Streitwert zutreffend auf 1.092,75 DM (456,75 DM + 636,-- DM) x 12 = 13.113,-- DM festgesetzt. Die Erwägungen des [...]
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