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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 14.12.1999

10 W 131/99

Normen:
BRAGO § 33 Abs. 1
ZPO § 542 Abs. 1

Fundstellen:
MDR 2000, 667
OLGReport-Düsseldorf 2000, 206
RPfleger 2000, 299

1) Grundsätzlich erhält der Rechtsanwalt für die nicht streitige Verhandlung eine halbe Verhandlungsgebühr (§ 33 Abs. 1 Satz 1 BRAGO ). Etwas anderes gilt lediglich für die in Satz 2 dieser Vorschrift geregelten [...]
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