Verfassungswidrigkeit des rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetzes - Beseitigung eines Kulturdenkmals wegen Nichtberücksichtigung der Eigentümerinteressen bei Entscheidung über Abbrucherlaubnis - Rechtfertigung von Eigentumsbeschränkungen angesichts des hohen Ranges des Denkmalschutzes - Unverhältnismäßigkeit des Beseitigungsverbots bei Fehlen jeglicher Nutzungsmöglichkeit - unzulängliche Ausgleichsregelung
BVerfG (1 BvL 7/91)Datum: 02.03.1999
Fundstelle: BRS 62 Nr. 214; BVerfGE 100, 226; BauR 1999, 1158; BayVBl 2000, 588; DVBl 1999, 1498; DÖV 1999, 870; EuGRZ 1999, 415; Grundeigentum 1999, 1048; IBR 1999, 430; JA 2000, 18; JZ 1999, 895; JuS 2000, 399; NJ 1999, 533; NJW 1999, 2877; NVwZ 1999, 1218; NZM 1999, 812; NuR 1999, 572; UPR 1999, 346; ZfIR 1999, 933
Auszug:
A. Das Verfahren betrifft die Frage, ob es mit der Eigentumsgarantie vereinbar ist, daß der Gesetzgeber eine Berücksichtigung von Interessen des Eigentümers bei der Entscheidung über die Beseitigung eines [...]
Noch nicht registriert?Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 30 Tage kostenlos testen!
|
Login für registrierte Nutzer |

![Ebene schließen [x]](/extension/rechtsportal/design/rechtsportal/images/buttons/menu_close_x.png)