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Entscheidung

Verfassungswidrigkeit des rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetzes - Beseitigung eines Kulturdenkmals wegen Nichtberücksichtigung der Eigentümerinteressen bei Entscheidung über Abbrucherlaubnis - Rechtfertigung von Eigentumsbeschränkungen angesichts des hohen Ranges des Denkmalschutzes - Unverhältnismäßigkeit des Beseitigungsverbots bei Fehlen jeglicher Nutzungsmöglichkeit - unzulängliche Ausgleichsregelung

BVerfG (1 BvL 7/91)

Datum: 02.03.1999

Fundstelle: BRS 62 Nr. 214; BVerfGE 100, 226; BauR 1999, 1158; BayVBl 2000, 588; DVBl 1999, 1498; DÖV 1999, 870; EuGRZ 1999, 415; Grundeigentum 1999, 1048; IBR 1999, 430; JA 2000, 18; JZ 1999, 895; JuS 2000, 399; NJ 1999, 533; NJW 1999, 2877; NVwZ 1999, 1218; NZM 1999, 812; NuR 1999, 572; UPR 1999, 346; ZfIR 1999, 933

Auszug:
A. Das Verfahren betrifft die Frage, ob es mit der Eigentumsgarantie vereinbar ist, daß der Gesetzgeber eine Berücksichtigung von Interessen des Eigentümers bei der Entscheidung über die Beseitigung eines [...]