Entscheidung
Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der Versäumung eines Verhandlungstermins
BGH (IX ZR 364/98)Datum: 22.04.1999
Fundstelle: BGHR ZPO § 137 Abs. 3 Bezugnahme 1; BGHR ZPO § 345 Schlüssigkeitsprüfung 1; BGHR ZPO § 513 Abs. 2 S. 1 Säumnis 2; BGHR ZPO § 513 Abs. 2 S. 1 Verschulden 1; BGHR ZPO § 513 Abs. 2 S. 1 Versäumnisurteil, zweites 2; BRAK-Mitt 1999, 213; MDR 1999, 1025; NJW 1999, 2120; WM 1999, 1532
Auszug:
Der Kläger ließ von der H. GmbH (fortan kurz: H.) ein Einfamilienhaus erstellen, das im Januar 1986 abgenommen wurde. H. erhob gegen den Kläger Klage auf Zahlung von Restwerklohn. Der von dem beklagten Rechtsanwalt [...]
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