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BGH - Entscheidung vom 06.05.1999

VII ZR 132/97

Normen:
BGB §§ 134, 138, § 177

Fundstellen:
BGHR BGB § 134 Architektenhonorar 1
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Architektenvertrag 1
BGHZ 141, 357
BauR 1999, 1047
DRsp I(138)867-II1
NJW 1999, 2266
WM 1999, 1322
WuM 1999, 484
ZIP 1999, 1099

Der Kläger verlangt restliches Architektenhonorar in Höhe von 3.679.793,37 DM. Die beklagte Wohnbaugesellschaft verlangt widerklagend geleistete Abschlagszahlungen in Höhe von 1.338.158,20 DM zurück, ferner Zahlung [...]
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