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BGH - Entscheidung vom 10.06.1999

IX ZR 409/97

Normen:
BGB § 765, § 276, § 254 Abs. 1
DDR-KomVerf § 45 Abs. 2 S. 2, § 95

Fundstellen:
BGHR BGB vor § 1/Verschulden b. Vertragsschluß Bürgschaft 1
BGHR BGB vor § 1/Verschulden b. Vertragsschluß Vertragsschluß 1
BGHR BGB § 254 Abs. 1 Verschulden bei Vertragsschluß 1
BGHR BGB § 765 Genehmigungsbedürftigkeit 1
BGHR DDR-KomVerfG § 45 Abs. 2 S. 2 Bürgschaft 1
BGHZ 142, 51
DB 1999, 2628
DRsp I(125)488c
JZ 2000, 149
MDR 1999, 1280
NJW 1999, 3335
VIZ 1999, 563
VersR 1999, 1020
WM 1999, 1637
ZIP 1999, 1346

Die W. GmbH (im folgenden: Schuldnerin) wandte sich an die klagende Bundesanstalt mit dem Antrag, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch die Ausreichung zweier Darlehen in Höhe von jeweils 76.000 DM zu fördern. Da nach den [...]
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