Entscheidung
Wirksamkeit der Bedingungsanpassungsklausel
BGH (IV ZR 218/97)Datum: 17.03.1999
Fundstelle: BB 1999, 1183; BGHR AGBGB § 9 Abs. 1 Bedingungsanpassungsklausel 1; BGHR AVB Rechtsschutzvers. § 10 A Bedingungsanpassungsklausel 1; BGHZ 141, 153; DAR 1999, 309; DRsp I(120)241a-b; JZ 199, 900; JZ 1999, 900; MDR 1999, 933; NJW 1999, 1865; VRS 97, 105; VersR 1999, 697; WM 1999, 1367; ZIP 1999, 804
Auszug:
Der Kläger ist ein rechtsfähiger Verein, der nach seiner Satzung die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrnimmt. Die Beklagte ist ein Versicherungsunternehmen. Sie schließt unter anderem [...]
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