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BGH - Entscheidung vom 09.03.1999

1 StR 6/99

Normen:
StGB § 334 Abs. 1

Die Berichtigung des Schuldspruchs war geboten, weil dem Landgericht bei der Fassung des Tenors ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist. Im übrigen bemerkt der Senat: Die Feststellung des Landgerichts, der [...]
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