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BGH - Entscheidung vom 14.01.1999

IX ZR 248/97

Normen:
BGB §§ 276, 611

Die Sache wirft keine ungeklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf; die Revision bietet keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 b ZPO ). Der beklagte Rechtsanwalt hat nicht durch eine schuldhafte Pflichtverletzung [...]
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