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BGH - Entscheidung vom 24.11.1999

XII ZR 69/99

Normen:
ZPO §§ 712, 716, 719 Abs. 2

Fundstellen:
NJW-RR 2000, 746
NZM 2000, 382

Eine Einstellung der Vollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner es in der Berufungsinstanz versäumt hat, von der Möglichkeit eines Antrags nach § 712 ZPO Gebrauch zu [...]
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