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BGH - Entscheidung vom 29.04.1999

V ZR 293/98

Normen:
BGB § 888 Abs. 1, § 925

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. Der Beklagte ist nicht passivlegitimiert. Rückauflassung schuldet allenfalls der Vertragspartner der [...]
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