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BGH - Entscheidung vom 27.07.1999

5 StR 301/99

Normen:
BtMG § 29a
StGB § 46 Abs. 3

Die strafschärfende Erwägung des Tatrichters, das Handeltreiben stelle 'unter den Tatmodalitäten des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG eine besonders schwerwiegende Begehungsform des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln' [...]
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