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BGH - Entscheidung vom 15.04.1999

VII ZR 415/97

Normen:
BGB § 639 Abs. 2

Fundstellen:
BB 1999, 1351
BGHR BGB § 639 Abs. 2 Verjährungshemmung 4
BauR 1999, 1019
BauR 1999, 269
DB 1999, 1492
MDR 1999, 993
NJW-RR 1999, 1181
WM 1999, 1522
ZIP 1999, 1132

Die Klägerin verlangt von der Beklagten 737.798,95 DM als Vorschuß zur Mängelbeseitigung. Mit Generalunternehmervertrag vom 23. Juni 1989 beauftragte die Klägerin die Beklagte mit der schlüsselfertigen Errichtung eines [...]
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