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BGH - Entscheidung vom 02.09.1999

III ZB 37/99

Normen:
ZPO § 511a

I. Die Klägerin nimmt den Beklagten nach Kündigung eines Treuhandvertrags auf Auskunft und Rechnungslegung über die Zinseinkünfte aus einem dem Beklagten überlassenen Geldbetrag sowie über die Verwendung des Geldes in [...]
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