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BGH - Entscheidung vom 08.06.1999

4 StR 237/99

Normen:
StPO § 80 Abs. 2, § 246 a, § 244 Abs. 2

Fundstellen:
StV 1999, 470

Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 17. Februar 1998 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler [...]
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