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BGH - Entscheidung vom 21.01.1999

IX ZR 329/97

Normen:
GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
BGHR DDR-GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1 Benachteiligungsabsicht 7
DB 1999, 631
InVo 1999, 169
KTS 1999, 237
MDR 1999, 503
NZI 1999, 152
VIZ 1999, 431
VersR 2000, 241
WM 1999, 456
ZIP 1999, 406
ZInsO 1999, 165

Die A. GmbH B. (nachfolgend: Gesamtvollstreckungsschuldnerin oder Schuldnerin) hatte Grundstücke vermietet. Der Beklagten schuldete sie aus Warenlieferungen mehr als 245.000 DM. Die Beklagte hielt 8,96 % der [...]
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