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BGH - Entscheidung vom 02.09.1999

VII ZR 358/97

Normen:
ZPO § 256 Abs. 1

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg. Hinzuweisen ist darauf, daß die Feststellungsklage bereits deshalb abzuweisen war, weil der Feststellungsantrag [...]
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