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BGH - Entscheidung vom 07.05.1999

3 StR 178/99

Normen:
StPO § 344 Abs. 2

Die Revision ist unzulässig, da der Beschwerdeführer eine unzulässige Verfahrensrüge und keine Sachrüge erhoben hat. Die Verfahrensrüge ist unzulässig, weil die Revisionsbegründung weder den Inhalt des Beweisantrags [...]
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