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BGH - Entscheidung vom 10.03.1999

2 ARs 92/99; 2 AR 30/99

Normen:
StPO § 33a, § 462a Abs. 2

Fundstellen:
NStZ 1999, 362
wistra 1999, 275

Das Amtsgericht Bonn, dem die Bewährungsaufsicht übertragen war (§ 462a Abs. 2 Satz 2 StPO ), widerrief mit Beschluß vom 7. August 1998 die dem Verurteilten bewilligte Strafaussetzung für die vom Amtsgericht Karlsruhe [...]
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