Entscheidung
Geltung des AGBG für vom Verwender vorformulierte einseitige rechtsgeschäftliche Erklärungen; Formularmäßige Einverständniserklärung mit telefonischer Werbung
BGH (XI ZR 76/98)Datum: 16.03.1999
Fundstelle: BB 1999, 1130; BGHR AGBG § 1 Abs. 1 S. 1 Vertragsbedingung 4; BGHR AGBG § 9 Telefonwerbeklausel 1; BGHZ 141, 124; CR 1999, 567; DB 1999, 1109; DB 1999, 1110; DRsp I(120)239a; DRsp I(120)244f; DStR 1999, 909; JZ 1999, 1120; MDR 1999, 856; NJW 1999, 1864; VersR 1999, 971; WM 1999, 841; ZIP 1999, 846; wrp 1999, 660
Auszug:
Der Kläger ist ein rechtsfähiger Verein, der satzungsgemäß Verbraucherinteressen wahrnimmt. Die beklagte Bank verwendet Kontoeröffnungsformulare, die unter der Zeile für die Unterschrift des Kunden und einer [...]
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