Entscheidung
Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen in den AGB eines Kreditinstituts
BGH (XI ZR 219/98)Datum: 18.05.1999
Fundstelle: BB 1999, 1520; BGHR AGBG § 8 Bankgebühren 6; BGHR AGBG § 9 Bankgebühren 4; BGHR AGBG § 9 Bankgebühren 5; BGHR ZPO § 840 Abs. 1 Drittschuldnererklärung 1; BGHR ZPO § 840 Abs. 1 Drittschuldnererklärung 2; DB 1999, 2259; DStR 1999, 1328; InVo 1999, 389; JZ 2000, 56; MDR 1999, 1147; NJW 1999, 2276; Rpfleger 1999, 452; VersR 2000, 1377; WM 1999, 1271; ZIP 1999, 1090
Auszug:
Der klagende Verbraucherschutzverein hat nach seiner Satzung die Aufgabe, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen. Die beklagte Sparkasse verwendet gegenüber ihren Kunden Allgemeine [...]
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