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BGH - Entscheidung vom 09.06.1999

3 StR 88/99

Normen:
AuslG § 92 a Abs. 1

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens nach § 92 b Abs. 1 AuslG zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat hiergegen Revision [...]
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