Entscheidung
Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger Haftungslage als Verletzung der Aufklärungsobliegenheit
BGH (IV ZR 71/99)Datum: 01.12.1999
Fundstelle: DAR 2000, 113; MDR 2000, 265; NJW-RR 2000, 553; NZV 2000, 204; SP 2000, 94; VRS 98, 270; VersR 1999, 222; VersR 2000, 222; ZfS 2000, 68; r+s 2000, 94
Auszug:
Die Klägerin, die in der Rechtsform der GmbH ein Taxiunternehmen betreibt, unterhält bei der Beklagten eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen für [...]
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