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BGH - Entscheidung vom 10.03.1999

1 StR 665/98

Normen:
StPO § 52 Abs. 1, StPO § 100a, StPO § 252

Fundstellen:
NJW 1999, 2535
NStZ 1999, 416

Der durch Telefonüberwachung bekannt gewordene Inhalt eines Gesprächs des Angeklagten mit seinem Bruder war nicht deshalb unverwertbar, weil der Bruder in der Hauptverhandlung die Zeugenaussage gemäß § 52 StPO [...]
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