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BGH - Entscheidung vom 21.04.1999

2 StR 143/99

Normen:
StPO § 302 Abs. 1

Die Revision ist schon deshalb unzulässig, weil der Angeklagte nach Verkündung des angefochtenen Urteils wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO ). Der Angeklagte und sein Verteidiger haben [...]
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