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BGH - Entscheidung vom 04.01.1999

2 ARs 516/98

Normen:
StPO § 462 a Abs. 4

Fundstellen:
NStZ 1999, 215

Der Senat schließt sich den Ausführungen des Generalbundesanwalts an, der zutreffend ausgeführt hat: 'Das Amtsgericht Hamburg übertrug die Bewährungsaufsicht am 9. September 1997 gemäß § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO auf [...]
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