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BGH - Entscheidung vom 30.07.1999

3 StR 231/99

Normen:
StPO § 261

Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat - abgesehen von der vorgenommenen Teileinstellung - keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO ). [...]
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