Entscheidung
Darlegungs- und Beweislast bei Anwendung der Saldotheorie
BGH (VIII ZR 314/97)Datum: 10.02.1999
Fundstelle: BB 1999, 659; BGHR BGB § 818 Abs. 3 Saldotheorie 2; DB 1999, 845; JuS 1999, 918; MDR 1999, 695; NJW 1999, 1181; WM 1999, 925
Auszug:
Mit Kaufvertrag 12./15. Juli 1991 erwarb die Klägerin von der B. GmbH, der Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 2), zum Preis von 85.000 DM folgende Wirtschaftsgüter der unselbständigen Betriebsstätte S. , P. [...]
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