Entscheidung
Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß
BGH (VI ZR 290/98)Datum: 06.07.1999
Fundstelle: BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 122; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Beweislast 29; BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 30; MDR 1999, 1265; NJW 1999, 3408; NZV 2000, 162
Auszug:
Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen ärztlicher Behandlungsfehler. Sie wurde am 26. November 1990 nach einem Verkehrsunfall in das Klinikum der Erstbeklagten eingeliefert, wo am selben Tag [...]
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