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BGH - Entscheidung vom 07.12.1999

VI ZR 219/99

Normen:
ZPO § 78 b

Fundstellen:
DAR 2000, 216
MDR 2000, 412
VersR 2000, 649

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78 b ZPO setzt voraus, daß die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht [...]
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