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BGH - Entscheidung vom 02.06.1999

XII ZR 99/99

Normen:
BGB § 531
ZPO § 546 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
NZM 1999, 794

I. Der Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer ist nicht begründet. 1. Das Berufungsgericht hat als streitige Restlaufzeit des Mietvertrages eine Zeitspanne von 25 Monaten zugrunde gelegt, nämlich vom 30. Oktober 1997 [...]
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