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BGH - Entscheidung vom 10.03.1999

VIII ZR 204/98

Normen:
AGBG § 1 Abs. 1 S. 1, §§ 9, 13 ff, 24 a Nr. 1

Fundstellen:
BB 1999, 976
BGHR AGBG § 1 Abs. 1 S. 1 Vertragsbedingungen 3
BGHR AGBG § 13 Abs. 1 Prüfungsgegenstand 1
BGHR AGBG § 24a Nr. 1 Anwendbarkeit 3
BGHR AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1 Vorleistungsverpflichtung 1
BGHZ 141, 108
DB 1999, 1211
DRsp I(120)239b-d
DStR 1999, 863
MDR 1999, 666
NJW 1999, 2180
VersR 1999, 741
WM 1999, 1067
ZIP 1999, 711

Der Kläger ist ein eingetragener Verein mit der satzungsmäßigen Aufgabe, Verbraucherinteressen wahrzunehmen. Die Beklagte betreibt ein Möbelgeschäft mit mehreren Filialen. Bei Abschluß von Kaufverträgen über Möbel und [...]
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