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BGH - Entscheidung vom 18.05.1999

X ZR 100/98

Normen:
BGB § 326 Abs. 1

Die beklagte Stadt bestellte bei der Klägerin für vier Schulen jeweils eine EDV-Anlage nebst Software. Nach der Lieferung kam es zum Streit, ob die Funktionen der Anlagen den vertraglich vereinbarten oder sonst [...]
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