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BGH - Entscheidung vom 26.03.1999

V ZR 348/97

Normen:
BGB § 157

Der Beklagte hatte zu Beginn des Jahres 1991 ein unerschlossenes etwa 86.000 qm großes Grundstück auf der zu Rügen gehörenden Halbinsel Zudar in der Absicht erworben, das Grundstück zu erschließen, zu parzellieren und [...]
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