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BGH - Entscheidung vom 28.04.1999

VIII ZR 354/97

Normen:
HGB § 89 b

Fundstellen:
BB 1999, 1399
BGHR HGB § 89b Abs. 1 Berechnung 5
BGHR HGB § 89b Abs. 1 Berechnung 6
BGHR HGB § 89b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Berechnung 3
BGHR HGB § 89b Abs. 3 Nr. 1 Eigenkündigung 3
BGHZ 141, 248
DB 1999, 1599
MDR 1999, 1076
NJW 1999, 2668
WM 1999, 1471
ZIP 1999, 1094

Der Kläger verlangt von den Beklagten, von denen die Beklagte zu 2) die persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten zu 1) ist, die Zahlung eines Ausgleichs gemäß § 89 b HGB in Höhe von 170.000 DM. Der Kläger war [...]
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