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BGH - Entscheidung vom 26.03.1999

V ZR 294/97

Normen:
DDR: GVVO
DDR: KommVerf § 49 Abs. 3 lit. b, § 49 Abs. 1 S. 2
SachenRBerG § 121 Abs. 2
ZPO §§ 137, 269

Fundstellen:
BGHR SachenRBerG § 121 Abs. 2 Genehmigung 1
BGHR SachenRBerG § 121 Abs. 2 Verfassungsmäßigkeit 1
BGHR SachenRBerG § 121 Abs. 2 Verschleuderungsverbot 2
BGHR ZPO § 269 Anträge 1
BGHZ 141, 184
DNotZ 2000, 52
MDR 1999, 861
NZM 1999, 679
VIZ 1999, 418
WM 1999, 1131
WuM 1999, 433

Der Beklagte war Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks in K.. Er verließ die DDR im Jahre 1953. Daraufhin wurde das Grundstück beschlagnahmt und in Volkseigentum überführt. Rechtsträger wurde [...]
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